Erhält der Mieter während der Nutzung des Fahrzeugs während der Laufzeit des Mietvertrags ein Bußgeld, ist er dafür verantwortlich
Zahlung des Bußgeldes und werden zusätzlich mit 25 € für die Bußgeldbearbeitung belastet. Die Vermietungsfirma befasst sich jedoch nicht mit Bußgeldern und tut dies immer
es liegt in der Verantwortung des Mieters.